Inhaltsverzeichnis
- Änderungen durch 10. GWB Novelle
- Fusionskontrolle im Vergleich – 2020 vs. 2021
- Fusionskontrolle im Vergleich – 2021 vs. 2022
- Entwicklung der Fusionskontrollen durch das Bundeskartellamt
Änderungen durch 10. GWB Novelle
Die im Januar 2021 in Kraft getretene 10. GWB Novelle brachte Änderungen in der Fusionskontrolle mit sich. Fusionen sind in Deutschland anmeldepflichtig, wenn die an der Fusion beteiligten Unternehmen im Aus- und Inland bestimmte Mindestumsätze erzielen. Bisher war eine Fusion anmeldepflichtig, wenn ein an der Fusion beteiligtes Unternehmen in Deutschland einen Jahresumsatz von mindestens 25 Millionen Euro gemacht hat und ein anderes beteiligtes Unternehmen einen Jahresumsatz in Deutschland von mindestens 5 Millionen Euro erzielt hat. Durch die Änderungen sind Fusionen nur dann anmeldepflichtig, wenn ein an der Fusion beteiligtes Unternehmen in Deutschland einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro macht und ein anderes beteiligtes Unternehmen einen Jahresumsatz in Deutschland von mindestens 17,5 Millionen Euro erzielt. Ziel dieser deutlichen Erhöhung ist die Reduzierung der Anzahl der zu kontrollierenden Fälle um etwa 20 Prozent. Dadurch kann mehr Kapazität für die Kontrolle von kritischeren und wirtschaftlich bedeutenderen Fällen geschaffen werden.
Fusionskontrolle im Vergleich – 2021 vs. 2022
Diese Änderungen in der Fusionskontrolle wurden daher zum Anlass genommen, die vom Bundeskartellamt gemeldeten Fusionskontrollen für die Jahre 2020 und 2021 vergleichend zu betrachten.

Fusionskontrollen im Vergleich – 2020 vs. 2021
Im Jahr 2020 wurden 1.197 Unternehmenstransaktionen durch das Bundeskartellamt gemeldet. Das Jahr startete mit 100 Transaktionen im Januar und erreichte den Höhepunkt im November mir 152 Transaktionen. Von März bis Juni sank die monatliche Anzahl an Transaktionen kontinuierlich, was auf den Beginn der Corona-Pandemie zurückgeführt werden kann. Mehr als ein Drittel aller Transaktionen wurden im vierten Quartal gemeldet.
Für das Jahr 2021 hat das Bundeskartellamt 992 Transaktionen gemeldet. Im direkten Vergleich ist die Anzahl an Unternehmenstransaktionen um 205 Transaktionen und damit um 17 Prozent gesunken. Lediglich im Mai und im Juni wurden mehr Transaktionen gezählt als im Vorjahr. Auch im vierten Quartal wurden deutlich weniger Transkationen gemeldet als im Jahr zuvor. Dieser Vergleich zeigt, welche Auswirkungen die Änderungen in der Fusionskontrolle auf die Anzahl an geprüften Transaktionen haben und dass die angestrebte Reduzierung der Fusionsanmeldungen um 20 Prozent fast erreicht werden konnte.
Fusionskontrolle im Vergleich – 2021 vs. 2022
Für das Jahr 2022 hat das Bundeskartellamt 848 Transaktionen gemeldet. Im direkten Vergleich ist die Anzahl an Unternehmenstransaktionen um 144 Transaktionen und damit um 15 Prozent gesunken. Nur im September wurden mehr Transaktionen gezählt als im Vorjahr. Auch im vierten Quartal wurden deutlich weniger Transkationen gemeldet als im Jahr zuvor.

Somit ist das Ziel, die Anzahl der zu kontrollierenden Fusionen deutlich zu reduzieren, weiterverfolgt und erreicht worden. Das Ziel von der Änderungen in der Fusionskontrolle, die Fusionskotrollen langfristig um 20 Prozent zu senken, wurde mit dem Jahr 2022 erreicht. Im Jahr 2022 konnte ein Rückgang an Fusionskontrollen von 30 Prozent im Vergleich zu 2020 verzeichnet werden.
Entwicklung der Fusionskontrollen durch das Bundeskartellamt
Jahr | Anzahl Fusionskontrollen |
---|---|
2020 | 1.197 |
2021 | 992 |
2022 | 848 |
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Über den Autor
Svenja Scheuermann
Mein Name ist Svenja Scheuermann, als studierte Betriebswirtin mit den Schwerpunkten International Finance und Mergers & Acquisitions behalte ich für Sie stets den analytischen Blick auf das aktuelle Transaktionsgeschehen.