Warwick Capital Partners LLP – Valmieras Stikla Skiedra AS –

Land: Lettland
Erwerbertyp: Private Equity
Typ des Zusammenschlusses: Mehrheitsbeteiligung
Art: Nukleus
Markt: Medien,IT&Kommunikation
Status: wartet auf Freigabe des Bundeskartellamts

AS VALMIERAS STIKLA ŠĶIEDRA (nachfolgend – das „Unternehmen“) gibt hiermit bekannt, dass gemäß den von den Mehrheitsaktionären zur Verfügung gestellten Informationen eine Vereinbarung über den Verkauf und Kauf von insgesamt 83 Aktien abgeschlossen wurde. 14% (dreiundachtzig Komma vierzehn Prozent) der Anzahl der Aktien des Aktienkapitals der Gesellschaft, zu den Bedingungen und unter den Voraussetzungen, die im Aktienkaufvertrag zwischen der Gruppe der kontrollierenden Aktionäre der Gesellschaft einerseits und der Duke I S.à r.l. („Duke“), einer luxemburgischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, andererseits (nachfolgend – „Verkauf und Kauf“) festgelegt sind. Duke ist eine luxemburgische Tochtergesellschaft des Warwick European Opportunities Fund III LP, der ein von Warwick Capital Partners LLP („Warwick“) verwalteter alternativer Investmentfonds ist. Warwick ist ein in London ansässiger Investmentmanager, der sich auf europäische Sondersituationen konzentriert und Fonds mit einem verwalteten Gesamtvermögen (AUM) von mehr als 2 Milliarden USD verwaltet.

Der Kauf und Verkauf ist bedingt und hängt von der Erfüllung einer Reihe von Bedingungen ab, die vor dem Abschluss erfüllt sein müssen. Die aufschiebenden Bedingungen sind größtenteils vom Abschluss der Auflösung der Tochtergesellschaften des Unternehmens in den USA und von bestimmten Zustimmungen der Gläubiger des Unternehmens abhängig.

Gleichzeitig mit dem Kauf und Verkauf, aber getrennt davon, wird das Unternehmen die Zustimmung seiner Gläubiger einholen, um bestimmte Bestimmungen des Rechtsschutzplanes (tiesiskās aizsardzības procesa pasākumu plāns), dem das Unternehmen derzeit unterliegt, zu ergänzen, zu ergänzen oder zu ändern.

Die Freigabe des Kaufs und Verkaufs wird beim Bundeskartellamt beantragt werden. Die Erteilung der Freigabe durch das Bundeskartellamt ist eine der aufschiebenden Bedingungen für den Vollzug des Kaufvertrages.

Quelle:
https://www.valmiera-glass.com/en/valmiera-glass-live/news-1/majority-shareholders-of-valmieras-stikla-skiedra-as-concludes-agreement-with-duke-i-s-rl

Autor: Redaktion von datenmarkt.de